Saturday, October 20, 2007

Achten Sie auf den Herstellernachweis - "Zahnersatz made in Germany"

Qualität, Vertrauen, Sicherheit

Zahnersatz wird für einen sehr empfindlichen Bereich des Körpers speziell angefertigt und ist ein Unikat, ein Einzelstück, das es kein zweites Mal geben wird.
Unbedingte Voraussetzung für Wohlgefühl, Verträglichkeit und Tragekomfort beim Zahnersatz ist die präzise Anfertigung. Das beginnt beim Zahnarzt Ihres Vertrauens, der Sie berät, Ihre Wünsche und Vorstellungen, Erwartungen und Ansprüche nachvollziehen kann, ihre körperlichen Eigenheiten (Zahnfarbe, Gesichtsschnitt u. s. w.) kennt und der Ihren Zahnersatz ausführlich, umfassend und gewissenhaft mit Ihnen plant.
Die zweite wichtige Voraussetzung für das zuverlässige Gelingen Ihres Zahnersatzes ist die aktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Zahnarzt und dem zahntechnischen Labor.Ihr Zahnersatz muss Ästhetik, Funktionalität und ein Optimum an Präzision in sich vereinen um gutes Aussehen und Passgenauigkeit zu gewährleisten. Von Seiten des zahntechnischen Betriebes erfordert die Anfertigung
- enormes Fachwissen im Bereich der fachgerechten Verarbeitung von hochmodernen Materialen;- auf dem Gebiet der Anatomie die Funktion des gesamten Kausystems; - sehr großes handwerkliches Geschick und Können - und gleichermaßen ästhetisch-künstlerisches Empfinden für Farben und Formen.
Der von deutschen Dentallaboratorien hergestellte Qualitäts-Zahnersatz genießt weltweit einen führenden Ruf. Hochwertiger Zahnersatz lässt sich nicht industriell fertigen und zu Dumping-Preisen billig anbieten.
Achten Sie auf den Herstellernachweis"Zahnersatz made in Germany"
Der Herstellernachweis gewährleistet anerkannte Qualität aus einem zahntechnischen Betrieb.
Ihr Zahnarzt gibt Ihnen mit dem auf Sie persönlich ausgestellten Herstellernachweis die Sicherheit, dass Ihr Zahnersatz unter kontrollierten Bedingungen mit höchster Präzision, individuell für Sie in Deutschland in einem zahntechnischen Betrieb gefertigt wurde.
Medizinproduktegesetz: Durch das Medizinproduktegesetz (am 1. Januar 1995 in Kraft getreten) wurde zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes von Patienten, Anwendern und Dritten vor Risiken, die von Medizinprodukten ausgehen könnten, ein lückenloses und systematisches Beobachtungs- und Meldesystem eingerichtet, dass zur Erfassung und Abwehr von Risiken aus Medizinprodukten dient. Außerdem unterstützt es die Stärkung des Verbraucherschutzes.







Medizinprodukt und Sonderanfertigung: Zahnersatz ist ein Medizinprodukt. Unter Medizinprodukt fallen z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Implantate aber auch ärztliche Instrumente. Zahnersatz ist die Sonderanfertigung eines Medizinproduktes und wird nach schriftlicher Verordnung eines (Zahn-)Arztes nach spezifischen Auslegungsmerkmalen eigens angefertigt. Der Zahnersatz ist nur zur aus-schließlichen Anwendung bei einem namentlich benannten Patienten bestimmt.
CE-Zeichen: Werkstoffe, die zur Herstellung von Medizinprodukten (z. B. Zahnersatz) verwendet werden, müssen mit einem CE-Zeichen versehen sein. Der Hersteller des so gekennzeichneten Werkstoffs bestätigt mit dem CE-Zeichen, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt worden sind und ein vorgeschriebenes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden ist. Sonderanfertigungen (z. B. Zahnersatz) sind aus CE-geprüften Werkstoffen hergestellt, dürfen aber selbst kein CE-Zeichen tragen.

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