Friday, September 14, 2007

EU erkennt Meisterbrief als Spitzenqualifikation an

EU erkennt Meisterbrief als Spitzenqualifikation an
Alle deutschen Meisterberufe sollen auf Niveaustufe drei des EU-Schemas zur Unterscheidung von Berufsabschlüssen eingestuft werden. Das ist Votum der Mitgliedsländer der Europäischen Union, abgegeben in der letzten Sitzung des Regelungsausschusses zur EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Folgende fünf Niveaustufen werden im EU-Schema zur Unterscheidung von Berufsabschlüssen genannt:

Stufe 1 – Befähigungsnachweis
Stufe 2 – Prüfungszeugnis Berufsausbildung, Sekundarstufe
Stufe 3 – Diplom kurzer Ausbildungsgang
Stufe 4 – Diplom langer Ausbildungsgang
Stufe 5 – Hochschuldiplom

Damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Richtlinie in der nun geänderten Form bis Ende November in kraft treten kann. Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, begrüßt die Entscheidung: "Die korrekte Einstufung unserer Meisterberufe auf Stufe drei wird der hochwertigen Qualifikation unserer Handwerksmeister gerecht. Damit wird die Mobilität der deutschen Meisterbetriebe in Europa befördert. Gleichzeitig bleiben die Tore zur Betätigung in Deutschland für qualifizierte Betriebe aus den EU-Mitgliedsländern offen. Wir freuen uns über die Unterstützung durch die deutsche Bundesregierung und die Zustimmung der Partner in der EU. Eine andere Entscheidung wäre den Zielen der EU nicht gerecht geworden. Wenn Europa mit Wissen wachsen will, brauchen wir mehr und nicht weniger qualifizierte Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedsländern der EU. Der Meisterbrief als personenbezogene Spitzenqualifikation ist Vorbild auch für andere Länder. Er garantiert stabile Betriebe und eine qualitativ wie quantitativ hochwertige Ausbildung. Die Ausbildung zum Gesellen und die Weiterbildung zum Meister ist damit Best Practice in Europa."

Vorsicht vor Internet-Auktionen für Zahnersatz

Es gibt fast nichts, was man im Internet nicht ersteigern oder versteigern könnte. Dabei geht es allerdings nicht immer um den höchsten Bieter, sondern immer häufiger auch um den billigsten Anbieter.Neuerdings können Patienten sogar Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz im Internet einstellen und so von Zahnärzten und Zahntechnikern ein Angebot für die medizinische Versorgung und die prothetischen Arbeiten einholen.Das Informations- und Qualitätszentrum Zahntechnik (iq:z) mahnt zur äußersten Vorsicht: „Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – Ihrer Gesundheit zuliebe!“Grundlage eines Heil- und Kostenplans (HKP) ist der vom behandelnden Zahnarzt nach Abschluss der medizinisch notwendigen Erstbehandlung festgestellte Befund. Hieraus ergibt sich, einer vorbestimmten Systematik folgend, die so genannte Regelversorgung mit Zahnersatz. Diese, von den Krankenkassen als bezuschussungswürdig anerkannte Standardversorgung, genügt jedoch oftmals nicht den individuellen Ansprüchen des Patienten an Ästhetik und Tragekomfort.Patient, Zahnarzt und Zahntechnikermeister planen deshalb gemeinsam eine Versorgung, die alle Kriterien bestmöglich miteinander kombiniert und erfüllt. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass sehr häufig noch im laufenden Herstellungsprozess des Zahnersatzes Änderungswünsche vorgetragen und dann auch realisiert werden. Dieser Service kann nur direkt vor Ort geboten werden. Außerdem benötigt das Zahnlabor zur Herstellung des Zahnersatzes oft weitere wichtige Angaben zum Patienten, z. B. zu möglichen Allergien im Hinblick auf die zu verwendenden Materialen oder zu Besonderheiten in der Farbgebung der natürlichen Zähne.Ein Zahnarzt, der ein Angebot allein auf Basis eines Heil- und Kostenplanes abgibt, verfügt in der Regel über diese Hinweise nicht. Ebenso kann ein Zahnlabor wichtige Gegebenheiten, wie z. B. Erschwernisse bei der Herstellung des einzugliedernden Zahnersatzes wegen Besonderheiten in der Zahnstellung des Restgebisses, in seiner Kalkulation nicht berücksichtigen, da diese Informationen auf dem HKP nicht vermerkt sind.Urplötzlich sieht sich der Patient dann möglicherweise mit Zusatzkosten konfrontiert, die im Auktionspreis nicht ausgewiesen waren. Oder der Anbieter hält zwar den Preis, muss aber an der Leistung Abstriche machen um noch kostendeckend arbeiten zu können. In beiden Fällen ein schlechtes Geschäft für den Patienten. Dann wird aus "billig" schnell "teuer".Wenn ein Patient ein Alternativ-Angebot wünscht, empfiehlt das Informations- und Qualitätszentrum Zahntechnik (iq:z) stattdessen, einen zweiten Zahnarzt aufzusuchen, der den Patienten gründlich untersuchen und auf Basis eines umfassenden Befundes ein fundiertes Angebot abgeben kann. Zahntechnische Produkte müssen individuell für jeden einzelnen Patienten hergestellt werden. Zahnärzte und Zahntechniker müssen deshalb vor Ort optimal zusammenarbeiten und ihre Patienten intensiv und persönlich betreuen. Erst diese Systempartnerschaft garantiert ein Höchstmaß an Qualität und Tragekomfort.
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Quelle. http://www.inar.de/