Wednesday, June 25, 2008

Blei in Vollkeramik und in Legierungen aus China

Das zahnärztliche Fachblatt „SPECTATOR DENTISTRY“ berichtet in seiner Aprilausgabe über einen „Zwischenfall“ im US-Bundesstaat Ohio. Nicht auszuschließen ist, dass dieser „Zwischenfall“ so oder ähnlich andernorts hätte auch passieren können. Die American Dental Association (ADA) will wegen der durch belasteten Zahnersatz aus China entstandenen Unsicherheit für Aufklärung sorgen. In dem Beitrag von „SPECTATOR DENTISTRY“ heißt es: „Einer älteren Patientin war eine dreigliedrige Brücke eingesetzt worden. Nach auftretenden gesundheitlichen Problemen fand der behandelnde Zahnarzt heraus, dass die Arbeit in China hergestellt worden war. Eine beauftragte Untersuchung ergab eine erhöhte Bleikonzentration im verwendeten Material.Ein auf den Fall aufmerksam gewordener Fernsehsender in Ohio ließ daraufhin eine Reihe von Kronen in Labors in Übersee produzieren. Eine der zurückgeschickten Arbeiten enthielt eine Bleibelastung von 210 ppm (parts per million). Zum Vergleich: Nach den Fällen von belastetem Spielzeug aus China hatte der amerikanische Kongress den erlaubten Blei-Grenzwert auf 90 ppm festgelegt.

Einzelfall oder größeres Problem?Nun wollen sowohl die ADA wie die National Association of Dental Laboratories (NADL) mit den Behörden zusammenarbeiten, um die Sicherheit der Dentalprodukte zu gewährleisten. Zunächst müsse festgestellt werden, ob es sich bei dem Fall in Ohio um einen Einzelfall oder ein Anzeichen für größere Probleme handelt.Die ADA ermutigt die amerikanischen Patienten dazu, ihre Ängste über die Sicherheit von Zahnersatz mit ihren behandelnden Zahnärzten zu diskutieren. Sie veröffentlichte einen Fragenkatalog, mit dem sich die Patienten bei ihren behandelnden Zahnärzten informieren können. Gefragt werden solle unter anderem, ob das Labor sämtliche oder Teile von Arbeiten selbst fertigt oder die Fertigung an andere Labore weitergibt.Wichtig sei zudem, ob das Labor, sollte es sich im Ausland befinden, schriftlich dokumentiert habe, dass es bei der ADA registriert ist und dass ausschließlich ADA-zertifizierte Produkte verwendet werden. Zudem sagte die ADA zu, die Öffentlichkeit umgehend darüber zu informieren, wenn es weitere Fälle von Problemen mit Produkten geben sollte.„(Dieser Beitrag ist ggf. auch für eine Veröffentlichung auf den eigenen Laborseiten im Internet geeignet – natürlich mit Quellenangabe: „SPECTATOR DENTISTRY, April 2008)

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